Zu einer gut funktionierenden Schulgemeinde gehört die aktive und interessierte Mitarbeit der Elternschaft. Der Schulelternbeirat der Johann-von-Nassau-Schule vertritt die Eltern in den unterschiedlichsten Bereichen. Dadurch steht die Elternvertretung in einem ständigen Dialog mit der Schulleitung und dem Kollegium. Außerdem beteiligt sich der Schulelternbeirat aktiv an Schulveranstaltungen und lädt Eltern, Lehrer und Schüler zu interessanten Vortragsabenden und Gesprächsrunden ein.
Haben Sie Fragen oder Anregungen, dann rufen Sie uns an oder schicken uns eine E-Mail.
Schulelternbeirat 2024/2025
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Elternbeirates:
Elternbeirat: Bindeglied zwischen Eltern und Schule
Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit. In jeder Klasse werden ein Elternbeirat und ein Stellvertreter als Mitglieder für den Schulelternbeirat gewählt.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Elternbeirat:
Welche Rechte und Pflichten hat der Elternbeirat?
Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:
- Die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten
- Den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen
- Das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
- Die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten
- Über die Verwendung von Lebensmitteln zu beraten
- Bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.
Kann der Elternbeirat überhaupt etwas erreichen?
Ja, er kann! Im Schulgesetz für die einzelnen Schularten sind die Befugnisse des Elternbeirats im einzelnen geregelt. Jeder Elternbeirat sollte diese Rahmenregelungen kennen, d.h. sich einmal die für seine Schulart gültigen einschlägige Artikel und Paragraphen genau anschauen. Im Laufe der letzten Jahre wurden aufgrund der Arbeit der Elternvertreter die Elternrechte deutlich klarer formuliert und die Mitsprachemöglichkeiten auf verschiedene Gebiete ausgedehnt. So können Elternbeiräte jetzt z.B. auch in der Lehrerkonferenz zu wichtigen Themen Stellung nehmen und ihre Meinung dem gesamten Kollegium vortragen.
Soll ich mich in den Elternbeirat wählen lassen?
Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Manche Eltern engagieren sich gerne im Elternbeirat, andere haben dafür keine Zeit. Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrern. Sie werden umfassend informiert. Sie lernen andere Eltern und Schüler und deren Probleme kennen. Die Schule verliert die Anonymität.
Wie oft wird der Elternbeirat gewählt?
Die Amtszeit des Elternbeirates beträgt zwei Jahre. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Amts oder der Auflösung des Elternbeirats.